Lootboxen zählen seit Jahren zu den umstrittensten Monetarisierungsmodellen der Spieleindustrie. Viele hassen sie, viele nutzen sie, alle wissen um die glitzernden Kisten und Boxen in Online- aber auch inzwischen Offline-Spielen Bescheid. Kritiker sehen darin eine Form des Glücksspiels, Befürworter verweisen auf ihren funktionalen Einsatz innerhalb von Videospielen. In Österreich hat dieser Konflikt nun einen vorläufigen juristischen Abschluss gefunden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in letzter Instanz zugunsten von Sony Interactive Entertainment und Electronic Arts entschieden. Damit endet ein Rechtsstreit, der sich über mehrere Jahre zog und von vielen Beobachtern als möglicher Präzedenzfall für Europa bewertet wurde. Geklagt hatte ein Spieler, der die Rückerstattung von rund 20.000 Euro verlangte. Seine Begründung: Lootboxen stellten Glücksspiel dar, für das den Unternehmen die erforderliche Konzession fehle. Zuerst berichtete darüber die Plattform Gameswirtschaft. In nur wenigen Spielen und vor allem Online-Hero-Shootern sind Lootboxen so präsent wie in Blizzards Overwatch 2:

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„Das Gesamtbild ist entscheidend“

Der Fall durchlief mehrere Instanzen. Während das Landesgericht Wien Lootboxen zunächst als Glücksspiel einstufte, kam das Oberlandesgericht Wien zu einer gegenteiligen Einschätzung. Diese Entscheidung bestätigte der OGH nun ausdrücklich.

In seiner Begründung stellt das Höchstgericht klar, dass nicht einzelne Elemente isoliert betrachtet werden dürfen. Entscheidend sei das Gesamtgefüge des jeweiligen Videospiels. Da der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhänge, sondern maßgeblich auch von Geschick, Erfahrung und strategischen Entscheidungen der Spieler geprägt werde, erfüllten Lootboxen nicht die Kriterien eines Glücksspiels im rechtlichen Sinn.

Maßgeblich sei zudem der Zweck des Kaufs. Lootboxen würden primär erworben, um Inhalte im Spiel zu nutzen, nicht um einen eigenständigen Geldgewinn zu erzielen. Auf dieser Grundlage folgte der OGH der Argumentation des Oberlandesgerichts und wies die Revision des Prozessfinanzierers Padronus zurück.

Endgültige Entscheidung, offene Debatte

Mit dem Urteil ist der Rechtsweg in Österreich ausgeschöpft. Als höchste Instanz des Landes ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht mehr anfechtbar. Für Sony und Electronic Arts und alle weiteren Entwickler, wie auch Blizzard mit ihrem WoW bedeutet das rechtliche Klarheit – zumindest auf nationaler Ebene.

Die grundsätzliche Debatte über Lootboxen dürfte damit jedoch auf gar keinen Fall beendet sein. Auch in anderen europäischen Ländern beschäftigen sich Politik und Justiz weiterhin mit dem Thema. In Deutschland etwa forderte der Bundesrat die Bundesregierung im November 2025 dazu auf, eine stärkere Regulierung von Lootboxen zu prüfen – sowohl national als auch auf europäischer Ebene. Noch müssen wir uns hierzulande also mit den unliebsamen, manchmal nervigen, manchmal belohnenden, immer gefühlt ein Tick zu teuren, Lootboxen abgeben.

FAQ zum Lootbox-Urteil in Österreich

Was hat der Oberste Gerichtshof entschieden?
Der OGH stuft Lootboxen nicht als illegales Glücksspiel ein.

Wer klagte in dem Verfahren?
Ein Spieler forderte die Rückerstattung von rund 20.000 Euro für gekaufte Lootboxen.

Warum wurden Lootboxen nicht als Glücksspiel bewertet?
Weil der Spielerfolg nicht überwiegend vom Zufall abhängt, sondern auch von spielerischen Fähigkeiten.

Welche Unternehmen profitieren von dem Urteil?
Sony Interactive Entertainment und Electronic Arts.

Ist das Urteil noch anfechtbar?
Nein, der OGH ist die höchste gerichtliche Instanz in Österreich.

Gilt die Entscheidung auch für andere Länder?
Nein, sie betrifft ausschließlich Österreich, könnte aber als Referenz dienen.

Wie ist die Lage in Deutschland?
Der Bundesrat hat 2025 eine Prüfung möglicher Regulierungen auf nationaler und EU-Ebene angeregt.

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